Wie sorge ich dafür, dass mein Online-Shop abmahnsicher ist?

Wie sorge ich dafür, dass mein Online-Shop abmahnsicher ist?

Wer einen Online-Shop betreibt, muss einiges beachten, ansonsten riskiert er schnell eine Abmahnung. Die Gründe dafür sind zahlreich und lassen sich vermutlich nicht abschließend aufzählen. Trotzdem gibt es einige klassische Fehler, die sich vermeiden lassen, wenn man die folgenden Punkte beachtet.

Verbraucherschutzrecht


Das Verbraucherschutzrecht spielt im Online-Handel eine große Rolle. Ein Verstoß gegen Regelungen im Verbraucherschutzrecht ist oft auch eine unlautere geschäftliche Handlung, die nach § 3 UWG unzulässig ist und von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.

Verträge, die im Internet geschlossen werden, gehören zu Fernabsatzverträgen nach § 356 BGB. Für Fernabsatzverträge gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Als Händler ist man natürlich frei darin, eine längere Widerrufsfrist anzubieten.

Verbraucher müssen beim Kauf auf die Fristen und Bedingungen hingewiesen werden.

Soll der Käufer zum Beispiel bei einer Rücksendung die Kosten tragen, muss ihm das in der Widerrufsbelehrung mitgeteilt werden.
Auch über die Versandkosten und den voraussichtlichen Liefertermin ist der Verbraucher beim Vertragsschluss hinzuweisen. Hier muss der Verkäufer besonders aufpassen, denn die Aussagen zu den Lieferterminen müssen hinreichend bestimmt sein. Aussagen wie „voraussichtliche Versanddauer“ und „Lieferzeit auf Nachfrage“ sorgten in der Vergangenheit schon für Abmahnungen bei Online-Händlern. Alle Informationspflichten, die ein Unternehmer gegenüber dem Verbraucher machen muss, ergeben sich aus § 246a EGBGB.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt der Verkäufer grundsätzlich das Risiko für Schäden, die beim Transport entstehen. Geht die bestellte Ware auf dem Weg zum Kunden also zu Bruch, weil der Paketbote nicht sorgsam damit umgeht, haftet der Verkäufer gegenüber seinem Kunden. Der Verkäufer darf keine Regelungen treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben, zulasten des Verbrauchers, abweichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Eine Verpflichtung dazu, AGB zu nutzen, gibt es nicht. Wenn viele Verträge geschlossen werden, ist es allerdings oft die einfachste Möglichkeit, die Einzelheiten der Verträge zu regeln. Wer AGB benutzt, sollte allerdings darauf achten, nicht in eine Abmahnfalle zu tappen. Ungültige Klauseln in den AGB sind unter anderem:

  • Klauseln, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers einschränken
  • Überraschende Klauseln
  • Reine Wiedergabe des Gesetzestextes

Das aktive Zustimmen der AGB durch Setzen eines Häkchens im Kontrollkästchen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am Ende der Vertragsschließung muss aber ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden und der Kunde muss die Möglichkeit bekommen, diese auch zu lesen.
Wenn ein Kästchen verwendet wird, sollte man beachten, dass die Bestellung nur möglich ist, wenn das Kästchen angekreuzt wird.

Impressum


Internetseiten, die gewerblich genutzt werden, müssen ein Impressum haben. Was in das Impressum gehört, ist gesetzlich nach § 5 TMG festgelegt.

  • Name, Anschrift und ggf. die Rechtsform
  • Angaben zur Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Kontaktformular und/oder Telefonnummer)
  • Bei einer Eintragung ins Handelsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht
  • Falls vom Finanzamt erteilt: Steueridentifikationsnummer
  • Wenn vorhanden: Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • Ggf. Hinweise auf behördliche Zulassung Aufsichtsbehörde, bei freien Berufen auch Pflichthinweise

Außerdem müssen Händler im EU-Raum auf ihrer Website einen Link zur Online-Streitbeilegung (kurz OS-Link) einstellen.

Datenschutz


Regeln zum Datenschutz gibt es ja bekanntlich viele. Shop-Betreiber sollten diese auch einhalten, wenn sie keine Abmahnung riskieren wollen. Gesetzliche Grundlage ist in den meisten Fällen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Jede Seite braucht eine Datenschutzerklärung, denn die Besucher der Seite haben ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Umfang die Daten gespeichert werden und wofür sie genutzt werden.

Dabei muss auch über die Verwendung von Tracking-Tools und Plug-Ins aufgeklärt werden. Für die Verwendung von Cookies besteht die sogenannte „Opt-In“- Pflicht. Der Nutzer muss aktiv zustimmen, dass Cookies benutzt werden dürfen.

Werbung


Wer verkaufen will, muss seine Ware möglichst gut anpreisen. Doch nicht alle Aussagen, die den Kunden zum Kauf animieren wollen, sind auch erlaubt. Wer mit hohen Rabattierungen wirbt, muss beachten, dass für den Käufer ersichtlich ist, auf welchen Preis sich die Ermäßigung bezieht. Es darf sich nicht um einen willkürlich geschätzten Neupreis handeln, damit die Ersparnis hoch wirkt.

Auch mit Aussagen wie „100% Original” darf nicht geworben werden. Denn, dass es sich bei der Ware um Original und nicht um eine Fälschung handelt, ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Es ist also keine Besonderheit des Angebots, dass der Händler sich an das Gesetz hält.

Bei der Werbung mit Testergebnissen ist ebenso Vorsicht geboten. Denn für den Käufer muss nachvollziehbar sein, um was für einen Test es sich handelt. Außerdem sollte die Fundstelle der Textveröffentlichung angegeben werden, damit der Käufer in der Lage ist, die Angabe zu überprüfen.
Wer mit Produktbildern wirbt, sollte darauf achten, dass auf den Bildern auch wirklich nur das zu sehen ist, was im Lieferumfang enthalten ist. Wenn Zubehör mit abgebildet ist, welches nicht im Lieferumfang enthalten ist, muss ein deutlich sichtbarer Hinweis am Bild angebracht sein.

Wer Werbung via E-Mail versenden möchte, muss besonders aufpassen. Denn für den Versand von Werbe-E-Mails gibt es strenge Vorgaben in § 7 UWG.

Werbung per E-Mail darf grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung versendet werden.

Werbung in diesem Sinne ist dabei übrigens auch die Versendung eines Newsletters oder die Aufforderung, eine Bewertung für den Shop abzugeben. Eine Ausnahme gibt es allerdings: die Bestandskundenwerbung.

Wenn ein Kunde im Zusammenhang eines Kaufs die E-Mail-Adresse abgegeben hat, darf er per E-Mail über ähnliche Angebote informiert werden.

Er muss dabei aber deutlich darauf hingewiesen worden sein, dass die E-Mail-Adresse für den Versand von Werbung genutzt wird. Außerdem muss er die Möglichkeit haben, dieser Verwendung zu widersprechen.

Urheberrecht


Schöne Bilder sorgen dafür, dass der Online-Shop gerne besucht wird. Online-Händler sollten allerdings nicht den Fehler machen Fotos zu benutzen, an denen sie keine Urheberrechte haben oder für die sie keine Lizenz zur Nutzung haben. Wer Bilder von Stockfootage-Anbietern nutzt, muss sich die Nutzungsbedingungen genau durchlesen. Oft gibt es genaue Vorgaben, in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen und wo der Name des Urhebers angegeben werden muss.

Doch nicht nur Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Auch Texte dürfen nicht einfach von anderen Seiten übernommen werden.

Sogar AGB-Texte sind urheberrechtlich geschützt.

Button-Lösung


Im allerletzten Schritt seiner Bestellung muss der Käufer klar erkennen, dass er gerade einen Vertrag abschließt, der eine Zahlungspflicht beinhaltet. Gesetzlich geregelt ist das mit der sogenannten „Button-Lösung“, die in §312j BGB steht. Was genau auf dem Bestellbutton stehen darf, wird von der Rechtsprechung relativ streng ausgelegt. „Zahlungspflichtig bestellen“ wird im Gesetz ausdrücklich als Beispiel genannt und dürfte daher unproblematisch sein. „Bestellung bestätigen“ und „Jetzt bestellen“ hingegen führten in der Vergangenheit schon zu Abmahnungen.

Besondere Vorschriften


Abhängig davon, welche Produkte an den Mann oder die Frau gebracht werden sollen, gibt es noch spezielle Vorschriften. So gibt es extra Regelungen für den Verkauf von Textilien, wie die Textilkennzeichnungsverordnung.

Beim Verkauf von Lebensmitteln muss die Lebensmittelinformationsverordnung beachtet werden und wer Kosmetik verkauft, muss die Kosmetikverordnung im Blick haben.

Der Händlerbund hilft!


Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Auch der Umgang mit Informations- und Kennzeichnungspflichten kann für Händler eine Herausforderung sein. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Jetzt informieren!

Über die Autorin


Hanna HillnhütterRedakteurin – Händlerbund

Hanna Hillnhütter verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als juristische Redakteurin beim Händlerbund, verbinden zu können.